Anregungen für eine staatliche Anerkennung von Rettungstaten sind an das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt oder die kreisfreien Städte und Landkreise zu richten.
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Anregungen für eine staatliche Anerkennung von Rettungstaten sind an das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt oder die kreisfreien Städte und Landkreise zu richten.