Die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
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Die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.