Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch
- Rechtsanwälte und Rechtsbeistände,
- anwaltliche Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG und
- eingeschränkt durch die Amtsgerichte nach § 3 Abs. 2 BerHG.
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch