Die Zuständigkeit liegt bei der Landesregulierungsbehörde Sachsen-Anhalt, soweit das Gebiet ausschließlich innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt liegt. Darüber hinaus entscheidet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen über Anträge von Unternehmen, die mehrere geschlossene Verteilernetze in verschiedenen Bundesländern betreiben.
Hauptmenü