Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen.
Zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden benötigen Sie einen Auszug aus der Liegenschaftskarte (amtlicher Auszug).
Sie erhalten den Auszug in Papierform. Sie erhalten den Auszug im Maßstab 1:1.000.
Der Auszug beinhaltet unter anderem
- Flurstücksgrenzen,
- Grenzpunkte,
- Gebäudegrundrisse,
- die tatsächliche Nutzung und
- optional die Bodenschätzungsangaben.