Das Blindengeld wird Ihnen ab dem Monat gezahlt, ab dem die Voraussetzungen erfüllt sind und Ihr Antrag beim Landesverwaltungsamt vorliegt.
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Das Blindengeld wird Ihnen ab dem Monat gezahlt, ab dem die Voraussetzungen erfüllt sind und Ihr Antrag beim Landesverwaltungsamt vorliegt.