Wenn Sie blind oder hochgradig sehbehindert sind, kann Ihnen Blindengeld gewährt werden. Es soll Ihre Mehraufwendungen zusätzliche Kosten aufgrund der Behinderung ausgleichen.
Das Blindengeld bei Blindheit beträgt ab 01.07.2025 monatlich bis zu 460,44 Euro für Erwachsene und bis zu 319,76 Euro für Minderjährige.
Hochgradig Sehbehinderte erhalten monatlich 66,50 Euro.
Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz sind einkommens- und vermögensunabhängig. Es werden jedoch einige Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld angerechnet. Wenn Sie beispielsweise Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege oder bei teil- oder vollstationärer Pflege erhalten, bekommen Sie weniger Blindengeld.
So viel Geld erhalten Sie:
Wenn Sie zu Hause gepflegt werden:
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Pflegegrad 2
- Erwachsene: 279,08 Euro
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Kinder und Jugendliche: 149,40 Euro
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Pflegegrad 3 bis 5
- Erwachsene: 244,59 Euro
- Kinder und Jugendliche: 114,91 Euro
Wenn Sie in einem Heim leben:
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Wenn Sie mehr als die Hälfte der Heimkosten selbst bezahlen:
- Erwachsene: 424,44 Euro
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Kinder und Jugendliche: 294,76 Euro
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Wenn Sie weniger als die Hälfte der Heimkosten selbst bezahlen:
- Erwachsene: 212,22 Euro
- Kinder und Jugendliche: 147,38 Euro