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Beschäftigte, deren Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt, haben Anspruch auf fünf Tage bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für Bildungszwecke, die thematisch der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.

Voraussetzungen sind:

  • das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten und
  • es stehen keine dringenden betrieblichen Gründe dem entgegen.

Außerdem muss der Veranstalter für die angebotene Fortbildung eine Genehmigung zur Gewährung der Bildungsfreistellung des Landesverwaltungsamtes haben.