Inhalt

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch beantragen. Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse haben und darlegen.

Zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit Gewährleistungsfunktion (amtlicher Auszug).

Dieser beinhaltet folgende Daten:

  • bezeichnende Daten (zum Beispiel Flurstücksnummer)
  • beschreibende Daten (zum Beispiel Flächeninhalt der Flurstücke) des Liegenschaftskatasters
  • Grundbuch und Eigentumsangaben als zum Beispiel Flurstücksnachweis,
  • Flurstücks und Eigentümernachweis
  • optional Bodenschätzungsangaben.

Sie erhalten den Auszug in Papierform.