Inhalt
  • Nachweis über spezielle ethologische Kenntnisse über Hunde
  • Hospitation bei mindesten fünf Wesenstests
  • für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit

Bei

  • Fachtierärztinnen und Fachtierärzten für Verhaltenskunde
  • Tierärztinnen und Tierärzten mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenskunde und Verhaltenstherapie
  • Tierärztinnen und Tierärzten, die eine von der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt durchgeführte Ausbildung als Sachverständiger für die Durchführung von Wesenstests erfolgreich absolviert haben

wird die Erfüllung der Voraussetzungen vermutet.