Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen. Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
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Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen. Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.