Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist zuständig für Netzbetreiber mit mehr als 100.000 angeschlossenen Netzkunden sowie für Netzbetreiber, deren Netzgebiet sich über die Grenze eines Bundeslandes hinaus erstreckt.
Hat ein Netzbetreiber weniger als 100.000 Kunden und ist sein Netzgebiet auf das Bundesland beschränkt, so ist die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt zuständig.