Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers bei der unteren Gewerbebehörde anzeigen, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet. Sofern das Wanderlager im Ausland veranstaltet werden soll ist die Anzeige gegenüber der unteren Verwaltungsbehörde vorzunehmen, die für den Ort der Niederlassung des Veranstalters zuständig ist. Untere Verwaltungsbehörde ist in der Regel das Gewerbeamt oder Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde.
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