Eine Zweigstelle kann nicht einen anderen Namen tragen als die Fahrschule (Hauptstelle). An den Namen der Hauptstelle wird nur das Kürzel »Zweigstelle (Ort der Zweigstelle)« angefügt.
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Eine Zweigstelle kann nicht einen anderen Namen tragen als die Fahrschule (Hauptstelle). An den Namen der Hauptstelle wird nur das Kürzel »Zweigstelle (Ort der Zweigstelle)« angefügt.