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  1. die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Innung,
  2. Aus-und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betriebe, die durch die zuständige Behörde eine entsprechende Bescheinigung als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen anerkannt sind.