Wenden Sie sich an
- die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Innung,
- Aus-und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betriebe, die durch die zuständige Behörde eine entsprechende Bescheinigung als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen anerkannt sind.