Wenn Sie gewerbsmäßig als Buchmacher Wetten bei öffentlichen Pferderennen abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird erteilt für
- die Örtlichkeit, wo die Wetten entgegengenommen oder vermittelt werden,
- für Sie als verantwortlichen Buchmacher und
- für die Personen, derer Sie sich zum Abschluss und zur Vermittlung der Wetten bedienen.
Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden. Es ist auch eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen.
Buchmacher können bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde (Pferderennen)
- selbständig im eigenen Namen und für eigene Rechnung Wettverträge abschließen oder
- für einen Totalisator oder einen anderen Buchmacher Wettverträge vermitteln oder
- im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung Wettverträge abschließen.
Die Wetten müssen zu festen Gewinnquoten auf der Rennbahn für die am Renntag stattfindenden Rennen angeboten werden. Ansonsten steht es dem Buchmacher frei, die Wetten auch zum Totalisatorkurs anzubieten. Als Buchmacher können Sie sich in Ausübung des Buchmachergewerbes bei der Vermittlung und des Abschlusses von Pferdewetten durch Angestellte (Buchmachergehilfen) vertreten lassen.
Buchmacher garantieren als Wettanbietende die Auszahlung der Gewinne. Der Anteil aus den Wetteinnahmen, der nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, verbleibt abzgl. Steuern als Gewinnmarge.