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Aktuelle Sitzungstermine

Information für den neuen Stadtrat

Ab dem 1. Juli 2014 gilt in Sachsen-Anhalt das neue Kommunalrechtsreformgesetz.

Hier können die Stadträte und interessierte Bürger das Gesetz zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften nachlesen, ebenso in der demnächst erscheinenden Broschüre dazu, die hier schon mal eingesehen werden kann: Broschüre Kommunalverfassungsgesetz und Kommunalwahlgesetz. Die Synopse (Gegenüberstellung der Änderungen)  zur Gemeindeordnung und zum Kommunalverfassungsgesetz kann hier nachgelesen werden.

Die neuen Regelungen sind bei der Erstellung von Beschlussvorlagen für die Hauptsatzung und Geschäftsordnung zu beachten. Hier finden Sie die aktuelle Muster-Hauptsatzung sowie die Muster-Geschäftsordnung.