Inhalt

Die Gestaltung von Werbeanlagen und Warenautomaten im historischen Stadtkern der Stadt Haldensleben wird in einer Örtlichen Bauvorschrift geregelt. Die Errichtung, Aufstellung, Anordnung und Änderung von Werbeanlagen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Haldensleben „Historischer Stadtkern“ ist schriftlich bei der Stadt Haldensleben zu beantragen. Ist eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, schließt diese die nach der örtlichen Bauvorschrift erforderliche Genehmigung oder Abweichung ein, die Genehmigung oder Abweichung wird im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt. Ziel der Werbeanlagensatzung ist die Erhaltung des Stadtbildes im historischen Stadtkern, welcher von geschichtlicher, kultureller und städtebaulicher Bedeutung ist.

Den vollständigen Satzungstext inkl. Begründung, Lageplan des Geltungsbereich sowie einer Auflistung der im Geltungsbereich liegenden Flurstücke finden Sie im Satzungsarchiv der Stadt Haldensleben.