Nach Prüfung der Anmeldung legt die Meldebehörde den Haupt- oder Nebenwohnsitz nach objektiven Gesichtspunkten fest.
In Haldensleben wird zudem keine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Nach Prüfung der Anmeldung legt die Meldebehörde den Haupt- oder Nebenwohnsitz nach objektiven Gesichtspunkten fest.
In Haldensleben wird zudem keine Zweitwohnungssteuer erhoben.