Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die an Ihrem Wohnsitz den Müll entsorgen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die an Ihrem Wohnsitz den Müll entsorgen.