Schadensfall bei Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen
Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Allgemeine Informationen
Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Unfallhergang,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Rechtsgrundlage
§ 19 (1) Nr. 2 BetrSichV