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Schadensfall bei Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen


Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Allgemeine Informationen

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online erfolgen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Unfallhergang,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Rechtsgrundlage

§ 19 (1) Nr. 2 BetrSichV