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Marktwertfeststellung der Förderabgabe einsehen


Die Mitteilung der festgestellten Marktwerte erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.

Volltext

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt das LAGB den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit.

Die Mitteilung erfolgt jeweils durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB. 

Verfahrensablauf

Reichen Sie die erforderlichen Angaben jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres beim LAGB ein:

  • die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
  • Mengen
  • Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)

Das LAGB stellt den Marktwert fest und veröffentlicht diesen auf der Internetseite des LAGB. 

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).

Voraussetzungen

Sie sind förderabgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.

Erforderliche Unterlagen

Reichen Sie nachfolgende Angaben ein:

  • die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
  • Mengen
  • Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)

Kosten

Rechtsgrundlage(n)