Marktwertfeststellung der Förderabgabe einsehen
Die Mitteilung der festgestellten Marktwerte erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.
Allgemeine Informationen
Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt das LAGB den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt Ihnens diesen ohne Begründung mit.
Die Mitteilung erfolgt jeweils durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.
Verfahrensablauf
Das LAGB stellt den Marktwert fest und veröffentlicht diesen auf der Internetseite des LAGB.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).
Voraussetzungen
Sie sind abgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.
Erforderliche Unterlagen
Nachfolgende Angaben sind zur Feststellung notwendig:
- marktwertbildenden Erlöse,
- Mengen
- Preise
Gebühren (Kosten)
Keine.