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Zwischen- und Verwendungsnachweise für ein vom BMZ gefördertes sozialstrukturpolitisches Vorhaben einreichen


Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen. Bei mehrjährigen Projekten sind zusätzlich Zwischennachweise nötig.

Volltext

Das BMZ benötigt von Ihnen für die Zuschüsse zu Ihrem Projekt der Sozialstrukturförderung einen Verwendungsnachweis. Diesen reichen Sie spätestens 6 Monate nach Ende des Förderzeitraums ein.

Der Verwendungsnachweis besteht aus

  • einem Sachbericht, in welchem Sie
    • die Verwendung der Zuschüsse und
    • das erzielte Projektergebnis darstellen und
    • den Projektverlauf bewerten, sowie
  • einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans.

Zusätzlich zum Verwendungsnachweis benötigt das BMZ bei mehrjährigen Projekten für jedes Förderjahr einen Zwischennachweis. Einreichungsfrist ist dabei spätestens der 30.04. des Folgejahres.

Der Zwischennachweis besteht aus

  • einem Sachbericht mit Informationen
    • zu den im Berichtsjahr erhaltenen Beträgen
    • zur Projektentwicklung
    • gegebenenfalls: zu Rahmenbedingungen, die das Projekt beeinflussen
  • einem Nachweis mit den Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und in der Gliederung des Finanzierungsplans

Zudem müssen Sie im Zwischennachweis erklären, ob die Auflagen des Bewilligungsbescheids erfüllt wurden. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums kann der Zwischen-Sachbericht in den finalen Sachbericht des Verwendungsnachweises integriert werden.

Voraussetzungen

Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuschüsse vom BMZ.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für den Verwendungsnachweis:

  • Deckblatt und Anschreiben
  • Projektkurzinformation und Erläuterungen zum zahlenmäßigen Nachweis und zum Stellenplan (Anlage 5)
  • Verwendungsnachweis Finanzierungsplan (Anlage 5, Muster 1)
  • Einnahmen und Ausgaben (Anlage 5, Muster 2)
  • Verwendungsnachweis Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung nach Förderjahren (Anlage 5, Muster 3)
  • Prüfvermerk (Anlage 5, Muster 4)
  • Verwendungsnachweis Stellenplan (Anlage 5, Muster 5)

Erforderliche Unterlagen für den Zwischennachweis:

  • Deckblatt und Anschreiben (Anlage 4)
  • Sachbericht Zwischennachweis (Anlage 4);
  • Zahlenmäßiger Nachweis (Anlage 4, Muster 1)
  • Einnahmen und Ausgaben (Anlage 4, Muster 2)
  • Länder beziehungsweise Teilprojektaufteilung Zwischennachweis (Anlage 4, Muster 3);
  • Prüfvermerk gemäß Förderrichtlinie Abschnitt II Nummer 6.11 (Anlage 4, Muster 4)

In Einzelfällen kann das BMZ weitergehende Informationen über ein Projekt von Ihnen anfordern.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Verfahrensablauf

Zwischennachweise und Verwendungsnachweise für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post einreichen.

Zwischen- beziehungsweise Verwendungsnachweis online über das Bundesportal einreichen:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.

Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder Post einreichen:

  • Schreiben Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mithilfe der jeweiligen Mustergliederung.
  • Senden Sie Ihren Zwischen- oder Verwendungsnachweis mit den notwendigen Unterlagen per E-Mail oder Post an das BMZ.
  • Das BMZ prüft Ihre Angaben stichprobenhaft und leitet Ihre Unterlagen an die zuständige Außenrevision weiter.
  • Das BMZ meldet sich bei Ihnen, falls weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Rechtsgrundlage(n)