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Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder" beantragen


Das Programm Akti(F) Plus fördert Familien und ihre Kinder indem es Eltern umfassend bei der Stabilisierung ihrer individuellen und familiären Lebenssituation sowie der Inanspruchnahme von Sozialleistungen berät und bei der Aufnahme und Ausweitung einer Beschäftigung unterstützt.

Volltext

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert Träger, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Familien und ihren Kindern helfen. Hierfür existiert das Programm "Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und Kinder". Ziel des Akti(F) Plus-Programms ist es, die Lebenssituation und gesellschaftliche Teilhabe der Familien zu verbessern.

Die Zielgruppe umfasst:

  • Familien mit Kindern, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) oder nach dem SGB XII (Sozialhilfe) beziehen
  • Familien, die Kindergeldzuschlag beziehen oder Anspruch darauf haben
  • Familien - sowie bei Bedarf erwachsene Haushaltsmitglieder - die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind

Gefördert werden Aktivitäten, die Eltern bei Verbesserung ihrer familiären Lebenssituation unterstützen.

Hierzu gehört:

  • Beratungs und Coaching-Angebote, Familien-Coaches (Lotsinnen und Lotsen / Navigatorinnen und Navigatoren / Mentorinnen und Mentoren), die auf die individuellen Bedarfe zugeschnitten sind und zusätzlich in Abgrenzung zu den Leistungen nach dem SGB III und SGB II erbracht werden. Im Zentrum der ganzheitlichen Beratung stehen dabei die individuellen und/oder familiären und sozialen Problemlagen, die einer sozialen Teilhabe und langfristig einer Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen (zum Beispiel eine eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Probleme beim Umgang mit/ dem Zugang zu Behörden, Schulden- oder Suchtprobleme).
  • Persönliche Hilfe und Unterstützung bei der persönlichen und/oder familiären Stabilisierung
  • Die Hilfe bei der Beantragung von Leistungen, auf die die Familie einen Anspruch hat.
  • Erwerbstätige Eltern sollen durch die Beratungs beziehungsweise Coachingangebote befähigt werden, ihre Beschäftigung beizubehalten und/oder ihre Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung auszuweiten.
  • Die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen, insbesondere bei der bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).

Das Programm möchte außerdem die Zusammenarbeit der zuständigen Stellen verbessern. Es richtet sich daher unter anderem an die beteiligten Jobcenter, Agenturen für Arbeit, Kommunen, Sozialhilfeträger und Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Gefördert wird der Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien.

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zu-schüssen gewährt. Die Fördersätze betragen bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 4 Jahre. Bei Antragstellung und erstmaliger Bewilligung darf die Regellaufzeit von 4 Jahren nicht überschritten werden.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften, zum Beispiel Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden)
  • Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger, Bildungsträger, Forschungsinstitute, Verbände
  • sonstige Unternehmen

Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen sich in einem Kooperationsverbund mit Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), Jobcentern beziehungsweise Agenturen für Arbeit und optional Betrieben bewerben.
  • Ihr Projekt muss auf beide Einzelziele 1 und 2 ausgerichtet sein:
    • Einzelziel 1: Ergänzende Unterstützung von Eltern und Alleinerziehenden bei der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten und Sozialleistungen, der Verbesserung der sozialen und ökonomischen Teilhabe sowie langfristig der Aufnahme und/oder Ausweitung einer Beschäftigung.
    • Einzelziel 2: Auf- und Ausbau der Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien
  • Sie müssen in beiden Einzelzielen die Maßnahmen anhand von konkreten regionalen Bedarfen entwickeln und erproben.
  • Bei der Planung müssen Sie die bereichsübergreifenden Grundsätze (ehemals Querschnittsziele) zur Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung sowie die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit beachten.
  • Um eine Doppelförderung zu vermeiden, kann Ihr Projekt ausschließlich in den folgenden Bundesländern gefördert werden: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

bei der Interessenbekundung:

  • eine unterzeichnete Absichtserklärung der Kommune und des/der beteiligten Jobcenter / Agenturen für Arbeit,

bei der Antragstellung:

  • eine rechtsverbindliche unterschriebene Kooperationsvereinbarung mit den beteiligten Kooperationspartnern, aus der die Ausgestaltung der Zusammenarbeit und eine klare Zuordnung der jeweiligen Aufgaben hervorgehen
  • Vorhabenkonzept sowie Arbeits- und Zeitplan (im Förderportal Z-EU-S hochzuladen)

Im IT-System Z-EU-S finden Sie alle erforderlichen Angaben zum ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027.

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal Z-EU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

Interessenbekundung:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S elektronisch bis zum 31.03.2023 um 14:00 Uhr ein.
  • Ein externes Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Qualität des Projektkonzepts, Qualität der Einbindung der Kooperationspartner, Aspekte der Eignung und Finanzierung sowie Verstetigungspotenziale.

Antragstellung:

  • Wird Ihr Projekt positiv bewertet, müssen Sie einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das Förderportal Z-EU-S stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie können die Schriftform durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig.

Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die durch die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung heruntergeladen, handschriftlich unterschreiben und zusätzlich postalisch einreichen. Beachten Sie dabei die aufgezeigten Fristen.

Rechtsgrundlage(n)