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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen


Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Voraussetzungen

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Ansprechpunkt

die Meldebehörde Ihres Wohnortes