Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung beantragen
Die Teilnahme zur Amateurfunkprüfung können Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Volltext
Damit Sie in Deutschland zum Amateurfunkdienst zugelassen werden können, müssen Sie eine deutsche Amateurfunkprüfung erfolgreich absolvieren oder die Anerkennung einer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung beantragen.
Die Teilnahme an einer deutschen Amateurfunkprüfung können Sie bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen. Die Zulassung zur Amateurfunkprüfung erfolgt in Form einer Einladung zur Amateurfunkprüfung.
Die Amateurfunkprüfung findet im Multiple-Choice-Verfahren statt und besteht aus den 3 Teilen:
- betriebliche Kenntnisse,
- Kenntnisse von Vorschriften und
- technische Kenntnisse.
Um die Amateurfunkprüfung erfolgreich zu absolvieren, müssen Sie jeden der 3 Prüfungsteile bestehen. Wenn Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese wiederholen.
Zur Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung können Sie die entsprechenden Kataloge mit Prüfungsfragen nutzen, die Sie auf den Internetseiten der BNetzA finden.
Teilnahme an einer Zusatzprüfung
Falls Sie bereits eine Amateurfunk-Prüfung Klasse E abgelegt haben, können Sie durch eine Zusatzprüfung von Klasse E in die Klasse A aufsteigen. Bei dieser Zusatzprüfung müssen Sie ausschließlich den Prüfungsteil technische Kenntnisse für die Klasse A ablegen. Sollten Sie die Amateurfunkprüfung der Klasse E im Ausland abgelegt haben, beantragen Sie bitte zunächst die Anerkennung.
Bitte beachten Sie: Funkprüfungen und Funklizenzen anderer Funkdienste oder andere Tätigkeitsnachweise können nicht als Ersatz für das Ablegen einer Amateurfunkprüfung anerkannt werden.
Voraussetzungen
Sie möchten den Amateurfunkdienst nicht zu kommerziellen Zwecken ausüben.
Für die Zulassung zur Zusatzprüfung für die Klasse A:
- Sie haben die Amateurfunkprüfung für die Klasse E erfolgreich absolviert.
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Wenn Sie eine Zusatzprüfung zur Klasse A beantragen:
- Ihr Amateurfunkzeugnis der Klasse 3 oder Klasse E oder
- Nachweis der BNetzA über die Anerkennung Ihrer ausländischen Amateurfunkprüfungsbescheinigung oder Amateurfunk-Genehmigung, die gegenüber der deutschen Klasse 3 oder Klasse E gleichwertig ist.
Wenn Sie die Teilnahme zur Amateurfunkprüfung per E-Mail oder Post beantragen, benötigen Sie ergänzend als Identifikationsmittel:
- eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises oder
- eine Kopie Ihres Reisepasses
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur Teilnahme an der Amateurfunkprüfung können Sie online, per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen
Online-Antrag:
-
Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus. Wählen Sie hier auch:
- die gewünschte Prüfungsart,
- den Prüfungsort und
- das Prüfungsdatum.
- Laden Sie gegebenenfalls Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Die BNetzA sendet Ihnen einen Zwischenbescheid und eine Zahlungsaufforderung mit Angabe einer Zahlungsfrist.
- Sie überweisen die Gebühr.
- Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
- Sie legen die Prüfung in der Regel in einer der Außenstellen der BNetzA ab.
- Bestehen Sie die Prüfung, wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
- Sollten Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten nachholen.
Antrag per E-Mail oder Post:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
-
Sie können das Formular wahlweise
- direkt online ausfüllen
-
oder es herunterladen und dann ausfüllen.
-
Im Antragsformular wählen Sie auch:
- das Prüfungsdatum.
- den Prüfungsort und
- die gewünschte Prüfungsart,
- Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend entweder per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Die BNetzA sendet Ihnen einen Bescheid und eine Zahlungsaufforderung mit Angabe einer Zahlungsfrist.
- Sie überweisen die Gebühr.
- Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
- Sie legen die Prüfung in der Regel in einer der Außenstellen der BNetzA ab.
- Bestehen Sie die Prüfung, wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
Sollten Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten nachholen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 1 und 2 Amateurfunkgesetz (AFuG)
- §§ 3 bis 7 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- § 8 Absatz 1 Amateurfunkverordnung (AFuV)
- Abschnitt 3 der aktuellen Fassung der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur (Besondere Gebührenverordnung BNetzA - BNetzABGebV)