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Bewerber und Bewerberinnen als Luftfahrtpersonal beim Luftfahrt-Bundesamt melden


Hier können Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) eine Bewerbermeldung oder eine Folgemeldung an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Volltext

Mit der Bewerbermeldung kann eine ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber melden sowie Folgemeldungen an das Luftfahrt-Bundesamt übermitteln.

Sie übermitteln damit persönliche Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Angaben zu vorherigen Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.

Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie notwendige Daten zur Flugschule angeben, so zum Beispiel den Namen und die Zulassungsnummer.

Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung kann das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank speichern und den Bewerber oder die Bewerberin registrieren.

Voraussetzungen

Alle nach dem Luftrecht von der Bewerberin oder dem Bewerber benötigten Unterlagen müssen vorab der ATO vorgelegt werden.

Erforderliche Unterlagen

Hauptantrag »Bewerbermeldung (ATO) gemäß § 19 LuftPersV« beziehungsweise Antrag »Bewerbermeldung (NTO) gemäß § 19 LuftPersV«

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsbehelf

Verfahrensablauf

Um die Meldung für Bewerber und Bewerberinnen oder die Folgemeldung zu übermitteln, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Fehlende Unterlagen können Sie im Rahmen einer Folgemeldung nachreichen.
  • Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.

Zudem überträgt das Luftfahrt-Bundesamt Ihre Daten in die interne Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts.

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie: Im gesamten Prozess (Erstmeldung, inklusive Folgemeldung) sind keine Nachweise hochzuladen.

Rechtsgrundlage(n)