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Ausländerjugendjagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen


Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

Volltext

Haben sich nach Erteilung des Ausländerjugendjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Ansprechpunkt

Die untere Jagdbehörde, die den Jagdschein ausgestellt hat.

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)