Anmeldung für Prostitutionstätigkeit verlängern
Ihre Anmeldebescheinigung für die Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter läuft ab? Dann müssen Sie ihre Bescheinigung verlängern.
Allgemeine Informationen
Als offizieller Nachweis für Ihre Tätigkeit dient die Anmeldebescheinigung, die Sie bereits bei der Erstanmeldung erhalten haben. Diese hat eine Gültigkeit von einem Jahr, wenn Sie zwischen 18 und 21 Jahre alt sind. Sollten Sie älter als 21 Jahre sein, hat die Bescheinigung eine Gültigkeit von 2 Jahren.
In beiden Fällen muss die Anmeldung nach der jeweiligen Gültigkeitsdauer verlängert werden, sofern Sie Ihre Prostitutionstätigkeit weiterhin ausüben möchten. Im Übrigen gelten für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung die gleichen Regeln wie bei der Anmeldung.
Auf Wunsch wird auch die Aliasbescheinigung verlängert. Die Gültigkeitsdauer der Aliasbescheinigung entspricht der Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung.
Voraussetzungen
Um ihre Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter weiterhin ausüben können, müssen Sie vor der Verlängerung ihrer Anmeldung an einer gesundheitlichen Beratung teilgenommen haben.
Erforderliche Unterlagen
- zwei Lichtbilder
- Angaben zu:
- den Vor- und Nachnamen
- das Geburtsdatum und den Geburtsort,
- die Staatsangehörigkeit,
- die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine
- die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
- Personalausweis, der Reisepass, ein Passersatz oder ein Ausweisersatz
- Nachweis der gesundheitlichen Beratung
- Wenn Sie älter als 21 Jahre alt sind, darf diese nicht älter als 1 Jahr sein
- Wenn Sie jünger als 21 Jahre alt sind, darf diese nicht älter als 6 Monate sein
Gebühren (Kosten)
EUR 10,00 bis 30,00
Fristen
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung erfolgen.
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Ordnungsamt
Röhrenstraße 33
06749 Bitterfeld-Wolfen
Tel. Nr. 03493 341433,
Fax: 03493 341432,
E-Mail: ordnungsamt@anhalt-bitterfeld.de
Burgenlandkreis
Rechts- und Ordnungsamt
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Schönburger Str.41
06618 Naumburg
E-Mail: rechtsamt@blk.de
Landkreis Börde
Rechtsamt
SG Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben
Tel.: 03904 72404243
Fax: 03904 724054291
E-Mail: rok@landkreis-boerde.de
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340-2041035
Fax.: 0340-269-2042036
E-Mail: ordnungsamt@dessau-rosslau.de
Halle (Saale), Fachbereich Einwohnerwesen, Abteilung Bürgerservice
Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 – 221 – 4644;
Telefax: 0345 – 221 – 4617
Landkreis Harz
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
Tel.: 03941 5970 4399
Fax: 03941 5971 4160
E-Mail: ordnungsrecht@kreis-hz.de
Landkreis Jerichower Land
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Bahnhofstr. 9
39288 Burg
Tel. 03921 949 3210; Fax: 03921 949 9532 / fb-ordnung@lkjl.de
Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt
Bei der Hauptwache 4
39112 Magdeburg
Tel. 0391 540 2055
Landkreis Mansfeld – Südharz
Ordnungsamt
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
Tel.: 03464 535 4109
Fax: 03464 535 4190
E-Mail: ordnungsamt@lkmsh.de
Altmarkkreis Salzwedel SG 32.1 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Karl-Marx-Straße 32, 29410 Hansestadt Salzwedel Tel.: 03901/840-233 Fax: 03901/840-208 E-Mail: ordnungsamt@altmarkkreis-salzwedel.de Landkreis Stendal Ordnungsamt Wendstraße 30 39576 Hansestadt Stendal Tel.: 03931 607339 Fax: 03931 608039 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de Landkreis Saalekreis Ordnungsamt/SG Öffentliche Ordnung Dienstgebäude: Domplatz 2 06217 Merseburg Tel.: 03461/40-1230-/1235-/1236-/1248 Fax: 03461/40-1232-/1291 E-Mail: ordnungsamt@saalekreis.de Salzlandkreis Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr/ Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Karlsplatz 37 06406 Bernburg (Saale) Tel.: 03471 684 1885 Fax: 03471 684 561 324 E-Mail: ordnung@kreis-slk.de Landkreis Wittenberg FD Ordnung und Straßenverkehr Breitscheidstraße 3-4 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491 806-1703, -1708 / Fax.: -1791 |
Verfahrensablauf
Unterstützende Institutionen
Weitere Informationen
Die Anmeldebescheinigung muss von Prostituierten während der Ausübung ihrer Tätigkeit stets mitgeführt werden.