Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.
Allgemeine Informationen
Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 gelten bundesweit verbindliche Regelungen für die Ausübung der Prostitution. Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen.
Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen.
Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig.
Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Für Personen, die älter als 21 Jahre sind, gilt: Die Anmeldung ist nach zwei Jahren, zu erneuern.
Voraussetzungen
- Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
- 2 Passfotos
Gebühren (Kosten)
Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung.
Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Der Aliasname ist frei wählbar.
- Gebühr: 35,00 Euro
Bearbeitungsdauer
Die Anmeldebescheinigung erhalten Sie innerhalb von 5 Werktagen.
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Ordnungsamt in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Ordnungsamt
Röhrenstraße 33
06749 Bitterfeld-Wolfen
Tel. Nr. 03493 341433,
Fax: 03493 341432,
E-Mail: ordnungsamt@anhalt-bitterfeld.de
Burgenlandkreis
Rechts- und Ordnungsamt
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Schönburger Str.41
06618 Naumburg
E-Mail: rechtsamt@blk.de
Landkreis Börde
Rechtsamt
SG Ordnung und Sicherheit
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben
Tel.: 03904 72404243
Fax: 03904 724054291
E-Mail: rok@landkreis-boerde.de
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340-2041035
Fax.: 0340-269-2042036
E-Mail: ordnungsamt@dessau-rosslau.de
Halle (Saale), Fachbereich Einwohnerwesen, Abteilung Bürgerservice
Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 – 221 – 4644;
Telefax: 0345 – 221 – 4617
Landkreis Harz
Friedrich-Ebert-Str. 42
38820 Halberstadt
Tel.: 03941 5970 4399
Fax: 03941 5971 4160
E-Mail: ordnungsrecht@kreis-hz.de
Landkreis Jerichower Land
SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Bahnhofstr. 9
39288 Burg
Tel. 03921 949 3210; Fax: 03921 949 9532 / fb-ordnung@lkjl.de
Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt
Bei der Hauptwache 4
39112 Magdeburg
Tel. 0391 540 2055
Landkreis Mansfeld – Südharz
Ordnungsamt
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
Tel.: 03464 535 4109
Fax: 03464 535 4190
E-Mail: ordnungsamt@lkmsh.de
Altmarkkreis Salzwedel SG 32.1 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Karl-Marx-Straße 32, 29410 Hansestadt Salzwedel Tel.: 03901/840-233 Fax: 03901/840-208 E-Mail: ordnungsamt@altmarkkreis-salzwedel.de Landkreis Stendal Ordnungsamt Wendstraße 30 39576 Hansestadt Stendal Tel.: 03931 607339 Fax: 03931 608039 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de Landkreis Saalekreis Ordnungsamt/SG Öffentliche Ordnung Dienstgebäude: Domplatz 2 06217 Merseburg Tel.: 03461/40-1230-/1235-/1236-/1248 Fax: 03461/40-1232-/1291 E-Mail: ordnungsamt@saalekreis.de Salzlandkreis Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr/ Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Karlsplatz 37 06406 Bernburg (Saale) Tel.: 03471 684 1885 Fax: 03471 684 561 324 E-Mail: ordnung@kreis-slk.de Landkreis Wittenberg FD Ordnung und Straßenverkehr Breitscheidstraße 3-4 06886 Lutherstadt Wittenberg Tel.: 03491 806-1703, -1708 / Fax.: -1791 |
Unterstützende Institutionen
Verfahrensablauf
Vor der Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Diese muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate. Sie werden hierbei über Themen wie Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Schutz vor Krankheiten oder die Gefahr von Alkohol- und Drogenkonsum informiert. Beim Gespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese müssen Sie bei der Anmeldung zur Prostitution vorlegen.
Anschließend erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des Landkreises. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden Sie unter anderem über ihre Rechte und Pflichten, gesundheitliche und soziale Beratungsangebote oder die Erreichbarkeit von Hilfen in Notsituationen informiert.
Weitere Informationen
Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.