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Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden


Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden.

Allgemeine Informationen

Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 gelten bundesweit verbindliche Regelungen für die Ausübung der Prostitution. Wer in Deutschland der Prostitution nachgeht, ist verpflichtet, sich behördlich anzumelden und sich vorher gesundheitlich beraten zu lassen. 

Die Anmelde- und Beratungspflicht gilt ausnahmslos für alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen. Die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung müssen persönlich erfolgen.

Über die Anmeldung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist bundesweit gültig. 

Personen zwischen 18 und 21 Jahren müssen ihre Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängern lassen. Für Personen, die älter als 21 Jahre sind, gilt: Die Anmeldung ist nach zwei Jahren, zu erneuern.

Voraussetzungen

  • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
  • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
  • Falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und nicht freizügigkeitsberechtigt sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, in Deutschland einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen
  • 2 Passfotos

Gebühren (Kosten)

Zum Nachweis der erfolgten Anmeldung erhalten Sie eine Bescheinigung.

Auf Wunsch kann zusätzlich eine Aliasbescheinigung ausgestellt werden. Der Aliasname ist frei wählbar.

  • Gebühr: 35,00 Euro

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldebescheinigung erhalten Sie innerhalb von 5 Werktagen.

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Ordnungsamt in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Ordnungsamt

Röhrenstraße 33

06749 Bitterfeld-Wolfen

Tel. Nr. 03493 341433,

Fax: 03493 341432,

E-Mail: ordnungsamt@anhalt-bitterfeld.de

Burgenlandkreis

Rechts- und Ordnungsamt

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Schönburger Str.41

06618 Naumburg

E-Mail: rechtsamt@blk.de

Landkreis Börde

Rechtsamt

SG Ordnung und Sicherheit

Bornsche Straße 2

39340 Haldensleben

Tel.: 03904 72404243

Fax: 03904 724054291

E-Mail: rok@landkreis-boerde.de

Stadt Dessau-Roßlau

Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

August-Bebel-Platz 16

06842 Dessau-Roßlau

Tel.: 0340-2041035

Fax.: 0340-269-2042036

E-Mail: ordnungsamt@dessau-rosslau.de

Halle (Saale), Fachbereich Einwohnerwesen, Abteilung Bürgerservice

Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 – 221 – 4644;

Telefax: 0345 – 221 – 4617

Landkreis Harz

Friedrich-Ebert-Str. 42

38820 Halberstadt

Tel.: 03941 5970 4399

Fax: 03941 5971 4160

E-Mail: ordnungsrecht@kreis-hz.de

Landkreis Jerichower Land

SG Allgemeine Ordnungsaufgaben

Bahnhofstr. 9

39288 Burg

Tel. 03921 949 3210; Fax: 03921 949 9532 / fb-ordnung@lkjl.de

Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt

Bei der Hauptwache 4

39112 Magdeburg

Tel. 0391 540 2055

Landkreis Mansfeld – Südharz

Ordnungsamt

Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

06526 Sangerhausen

Tel.: 03464 535 4109

Fax: 03464 535 4190

E-Mail: ordnungsamt@lkmsh.de

Altmarkkreis Salzwedel

SG 32.1 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Karl-Marx-Straße 32, 29410 Hansestadt Salzwedel

Tel.: 03901/840-233

Fax: 03901/840-208

E-Mail: ordnungsamt@altmarkkreis-salzwedel.de

Landkreis Stendal

Ordnungsamt

Wendstraße 30

39576 Hansestadt Stendal

Tel.: 03931 607339 Fax: 03931 608039

E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stendal.de

Landkreis Saalekreis

Ordnungsamt/SG Öffentliche Ordnung

Dienstgebäude: Domplatz 2

06217 Merseburg

Tel.: 03461/40-1230-/1235-/1236-/1248

Fax: 03461/40-1232-/1291

E-Mail: ordnungsamt@saalekreis.de

Salzlandkreis

Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr/ Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Karlsplatz 37

06406 Bernburg (Saale)

Tel.: 03471 684 1885

Fax: 03471 684 561 324

E-Mail: ordnung@kreis-slk.de

Landkreis Wittenberg

FD Ordnung und Straßenverkehr

Breitscheidstraße 3-4

06886 Lutherstadt Wittenberg

Tel.: 03491 806-1703, -1708 / Fax.: -1791

E-Mail: ordnungsamt@landkreis-wittenberg.de

Unterstützende Institutionen

Verfahrensablauf

Vor der Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Diese muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter 21-Jährigen alle 6 Monate. Sie werden hierbei über Themen wie Schwangerschaft, Schwangerschaftsverhütung, Schutz vor Krankheiten oder die Gefahr von Alkohol- und Drogenkonsum informiert. Beim Gespräch wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese müssen Sie bei der Anmeldung zur Prostitution vorlegen.

Anschließend erfolgt die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des Landkreises. In einem Informations- und Beratungsgespräch werden Sie unter anderem über ihre Rechte und Pflichten, gesundheitliche und soziale Beratungsangebote oder die Erreichbarkeit von Hilfen in Notsituationen informiert.

Weitere Informationen

Beide Bescheinigungen - Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung – sind bei Ausübung der Prostitution immer mitzuführen. Wer bei Kontrollen keine oder nur ungültige Bescheinigungen vorlegen kann, muss mit Bußgeldern rechnen.

Rechtsgrundlage