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Abfallentsorgung - Transportgenehmigung


Wenn Sie gewerbsmäßig Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, einsammeln oder befördern möchten, bedürfen Sie einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Zusätzlich benötigen Sie eine entsprechende Transportgenehmigung.

Zuständige Stelle

Untere Abfallbehörde (Landkreis/ kreisfreie Stadt)

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Teil Abfallrechtliche Angelegenheiten.

Rechtsgrundlage