Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
Kein Foto dabei? Kein Problem! Wer ein (Ausweis-) Dokument beantragen will, kann ab sofort direkt im Bürgerbüro ein biometrisches Lichtbild machen
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Video mit Bundes-CIO Dr. Markus Richter zum Einsatz von Self-Service-Terminals
Volltext
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Vorgehen bei Wohnortwechsel
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung
Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Voraussetzungen
Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometriekonformes Lichtbild
- bisheriger Reisepass
- amtlicher Nachweis über die Änderung
Gesamtübersicht Beantragung von Personaldokumenten
Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Vorhandenes Dokument
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
- Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
- 1 biometrisches Foto (nicht älter als ein Jahr). Es werden keine Automatenfotos akzeptiert!
Personaldokument |
Gebühren |
Ausstellungs- |
Dokumente für |
Gebühren |
Ausstellungs- |
|
Personalausweis ab 24 Jahre |
37,00 Euro |
3 – 4 Wochen |
Vorläufiger |
10,00 |
sofort |
|
Vorläufiger Personalausweis |
10,00 Euro |
sofort |
Personalausweis |
22,80 |
3 – 4 |
|
Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger |
37,00 Euro |
3 – 4 Wochen |
Reisepass |
37,50 |
4 – 6 |
|
Reisepass bis 24 Jahre |
37,50 Euro |
3 – 6 Wochen |
||||
Reisepass |
70,00 |
3 – 6 |
||||
Expresszuschlag |
32,00 |
4 – 5 |
Expresszuschlag für Reisepass |
32,00 Euro |
4 – 5 |
Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige: |
Notwendige Unterlagen
-
Geburtsurkunde des Kindes
-
Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)
-
Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen
Zu beachten:
-
Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.
-
Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.
Wichtig:
-
Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
-
wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
-
bei allein Sorgeberechtigten ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER
-
nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung, ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt ist nach Nr. 1 zu verfahren
-
ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.
- Einverständniserklärung Personalausweis/Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht