Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, brauchen Sie dafür in der Regel eine Erlaubnis. Diese können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen.
Volltext
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
- wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
- ist auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.
Verfahrensablauf
Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:
- abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
Erforderliche Unterlagen
- Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
- Masernschutz
- Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
- Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson