Arbeitsunfall an überwachungsbedürftigen Anlagen anzeigen
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Gebühren (Kosten)
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz
Fachlich freigegeben am
23.11.2020