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Arbeitsunfall an überwachungsbedürftigen Anlagen anzeigen


In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online erfolgen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

23.11.2020