Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung beantragen
Sie sind Arbeitgeber und bestimmte Schutzmaßnahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind für Sie nur durch sehr hohen Aufwand umsetzbar und nicht verhältnismäßig? Dann besteht die Möglichkeit eine Ausnahme von diesen zu beantragen.
Volltext
Nachstehendes dient der Erteilung von Ausnahmen zu den in der Betriebssicherheitsverordnung beschriebenen Schutzmaßnahmen
- bei Gefährdungen durch Energien,
- zu weiterführenden Schutzmaßnahmen,
- zu den Vorgaben zur Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln,
- zu Maßnahmen bei besonderen Betriebszuständen,
- Betriebsstörungen und Unfällen,
- sowie zu den besonderen Vorschriften für Aufzugsanlagen
Verfahrensablauf
- Einreichung des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme online
- Folgehandlung sowie Prüfung durch die Behörde,
- Es folgt der Ausnahmebescheid oder Ablehnung des Antrags
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Anwendung dieser Vorschriften für den Arbeitgeber im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde.
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit folgenden Angaben
- Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
- betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
- Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
- technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
- Sachverständigengutachten zur Gleichwertigkeit der geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen nach Erhalt der kompletten Antragsunterlagen.