Löschung aus Berufsregister für Steuerberater beantragen
Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.
Volltext
Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Ihren Eintrag im Berufsregister können Sie löschen lassen. Hierzu müssen Sie eine Verzichtserklärung einreichen. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann die Verzichtserklärung durch Dritte eingereicht werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.
Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.
Voraussetzungen
Sie sind im Berufsregister eingetragen und Sie üben Ihre Tätigkeit nicht mehr aus.
Erforderliche Unterlagen
- Grundsätzlich ist eine formlose Erklärung möglich. Gegebenenfalls bieten die Steuerberaterkammern auch ein optionales Formblatt an.
- Bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.
Sofern die Löschung aufgrund des Todes erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Verzichtserklärung vorgenommen.