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Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen


Sie entnehmen für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke in großem Umfang Wasser? Sie können in Ausnahmefällen vom Wasserentnahmeentgelt befreit werden.

Volltext

Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes ganz oder teilweise befreit werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Frist

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung
  • Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
    • Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr

Kosten

Verfahrensablauf

Sie können die Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beim Landesverwaltungsamt beantragen.

  • Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare beim Landesverwaltungsamt ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Danach erhalten Sie vom Landesverwaltungsamt einen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
  • Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Belange dies erfordern.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare