Wanderlager anzeigen
Wenn ein Wanderlager durch öffentlich angekündigt werden soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Allgemeine Informationen
Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreiben. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines festgesetzten Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.
Die Veranstaltung des Gewerbebetriebs „Wanderlager“ müssen Sie anzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
Gebühren (Kosten)
Die Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand ab.
Fristen
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers 2 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll. Wenn Sie das Wanderlager verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Verfahrensablauf
- Die Anzeige eines Wanderlagers nehmen Sie bei der Gewerbebehörde der Gemeinde vor, die für den Veranstaltungsort zuständig ist.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen folgende Angaben machen:
- Ort und Zeit der Veranstaltung
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den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden,
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sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
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den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
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Wenn Sie die Veranstaltung nicht selbst durchführen: Namen eines Vertreters oder einer Vertreterin
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Voraussetzungen
Keine.
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt der Gemeinde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet.
- Veranstaltung eines Wanderlagers