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Registrierung von Personen beantragen, die Inkassodienstleistungen anbieten


Jede Rechtsdienstleistung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, für die Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Dies dient dem Schutz der Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen.

Wenn Sie Inkassodienstleistungen anbieten, treiben Sie offene Forderungen wie zum Beispiel unbezahlte Rechnungen für andere ein. Wenn Sie dies geschäftsmäßig erbringen möchten, müssen Sie Ihre persönliche Eignung und Ihre Fachkenntnisse nachweisen und sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.

Sie können die Registrierung beantragen als:

  • natürliche Person
  • juristische Person
  • rechtsfähige Personengesellschaft 

Zu juristischen Personen zählen zum Beispiel:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Vereine
  • Stiftungen

Zu rechtsfähigen Personengesellschaften zählen zum Beispiel:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • offene Handelsgesellschaft (oHG)

Als juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft müssen Sie eine natürliche Person benennen, die Sie nach außen vertritt und die die fachlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister erlaubt Ihnen nur eine Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich sowie im gerichtlichen Mahnverfahren.

Bei der Registrierung werden Ihnen möglicherweise Auflagen gemacht, die jederzeit angeordnet oder geändert werden können.

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zur Ausübung eines vergleichbaren Berufs niedergelassen sind, können Sie eine vorübergehende Registrierung beantragen.

Sie können sich über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) Ihres Bundeslandes registrieren lassen.

Nach erfolgter Registrierung veranlasst die zuständige Registrierungsbehörde eine öffentliche Bekanntmachung Ihrer Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Landgericht Halle.

Rechtsgrundlage(n)