Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Allgemeine Informationen
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start
Zuständige Stelle
Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Gebühren (Kosten)
keine
Fristen
keine
Anträge / Formulare
- Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Änderung der Personendaten für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einreichen
- Änderung der Steuerklasse bei Kirchenaustritt für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse bei Kircheneintritt für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse bei Trennung für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der Partnerschaft oder Ehe für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse bei mehreren Arbeitgebern für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse des Lebenspartners für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Heirat beantragen
- Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Tod des Ehegatten beantragen