Kindertagesbetreuung anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Allgemeine Informationen
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Zuständige Stelle
Die Jugendämter des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt haben die Verantwortung dafür, dass Ihr Rechtsanspruch auf Betreuung auch erfüllt wird.
Die Anmeldung ist in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich geregelt. Sie erfolgt häufig in der jeweiligen Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort).
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Gebühren für Kindertagesstätten in der Stadt Haldensleben
Gebühren für Kindertagesstätten in der Stadt Haldensleben
Anlage zur Kostenbeitragssatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt durch Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt Haldensleben.
Der monatliche Kostenbeitrag für die Nutzung einer Kindertageseinrichtung bzw. die Inanspruchnahme einer Tagespflegestellebeträgt ab dem 01.08.2013:
Für die tägliche Betreuung in der Regelöffnungszeit von 6 bis 17 Uhr | Kinderkrippe | Kindergarten |
Für die tägliche Betreuung in der Regelöffnungszeit von 6 Uhr bis Schulbeginn und ab Schulschluss bis 17 Uhr | Hort |
---|---|---|---|---|
4 Stunden bzw. 20 Wochenstunden |
66,00 Euro |
62,00 Euro |
1 Stunde bzw. 5 Wochenstunden | 13,00 Euro |
5 Stunden bzw. 25 Wochenstunden | 82,50 Euro |
77,50 Euro |
2 Stunden bzw. 10 Wochenstunden | 26,00 Euro |
6 Stunden bzw. 30 Wochenstunden | 99,00 Euro |
93,00 Euro |
3 Stunden bzw. 15 Wochenstunden | 39,00 Euro |
7 Stunden bzw. 35 Wochenstunden | 115,50 Euro |
108,50 Euro |
4 Stunden bzw. 20 Wochenstunden | 52,00 Euro |
8 Stunden bzw. 40 Wochenstunden | 132,00 Euro |
124,00 Euro |
5 Stunden bzw. 25 Wochenstunden | 65,00 Euro |
9 Stunden bzw. 45 Wochenstunden | 148,50 Euro |
139,50 Euro |
6 Stunden bzw. 30 Wochenstunden | 78,00 Euro |
10 Stunden bzw. 50 Wochenstunden | 165,00 Euro |
155,00 Euro |
jede Stunde tägliche Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeit | 30,00 Euro |
11 Stunden bzw. 55 Wochenstunden | 181,50 Euro |
170,00 Euro |
Ferienbetreuung: | |
jede Stunde tägliche Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeit | 30,00 Euro |
30,00 Euro |
zuzüglich für 1 Stunde tägliche Betreuungszeit |
5,00 Euro |
Eine Unterteilung nach Feiertagen ist nicht möglich. In den Ferientagen beträgt die Mindestbetreuungszeit 5 Stunden täglich.
Für die in der Schule festgelegten beweglichen Ferientage besteht ein Ganztagesanspruch im Sinne des KiFöG §3 Abs. 3 Satz 2.
Gebühren (Kosten)
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.