Gewerblicher Güterkraftverkehr
Nr. 99055004000000Wenn Sie gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen wollen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet, benötigen Sie eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis. Bei grenzüberschreitenden Transporten ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Hinweis:
Für den sogenannten Werkverkehr ist keine Erlaubnis erforderlich. Ihr Unternehmen muss aber beim Bundesamt für Güterverkehr angemeldet sein. Die Anschrift erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Erlaubnisbehörde.
Die Erlaubnis bzw. Lizenz beantragen Sie beim Ordnungs- bzw. Straßenverkehrsamt (Erlaubnisbehörde) des für den Sitz Ihres Unternehmens zuständigen Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Die Erlaubnis kann befristet, unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden.
Die Lizenz wird für zehn Jahre ausgestellt.
- § 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Anlage 1 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV)
- Section 10 Professional Access Ordinance for Road Transport (GBZugV)
- Annex 1 Professional Access Ordinance for Road Transport (GBZugV)
- § 10 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehrüterkraftverkehr (GBZugV)
- Annexe 1 Règlement sur l'accès à l'emploi pour le transport de marchandises par route (GBZugV)