Gebäudeeinmessung beantragen
Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern , müssen Sie dies erfassen lassen.
Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.
Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.
Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem –ingenieur erstellt werden. Die Vermessungsingenieurin oder der –ingenieur müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer privatrechtlich beauftragen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an eine Vermessungsingenieurin oder einen –ingenieur oder an das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo).
Gebühren (Kosten)
etwa 50,00 EUR bis 80,00 EUR
Die Gebühr erhöht sich um 15%, wenn Sie die Antragsfrist nicht einhalten.
Für die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur können weitere Gebühren anfallen.
Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.
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