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Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm

Mit dem Schuljahr 2010/11 startete das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm. Wöchentlich werden an Kinder der teilnehmenden Kindertagesstätten und Schulen in Sachsen-Anhalt kostenlose Extraportionen Obst und Gemüse verteilt. So können die Mädchen und Jungen die Vielfalt einer gesunden und schmackhaften Ernährung entdecken und kennenlernen.

Bis zum Ende dieses Schuljahres erhalten im Land ca. 19.200 Kinder in 202 Grund-, Förderschulen und Kindertagesstätten Schulobst und -gemüse. Eine wiederholte Teilnahme von Schulen und Kitas am Programm möglich. Nur Einrichtungen, die am laufenden Programm im Schuljahr 2015/2016 teilnehmen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ansprechpunkt

  • Eltern/Sorgeberechtigte wenden sich bei Fragen an Ihre Kita/Schule.
  • Interessierte Kitas/Schulen wenden Sie sich bei Fragen an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels.
  • Lieferanten beantragen die Zulassung ebenfalls beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels und schließen mit Grund-, Förderschulen, Kitas und deren Träger entsprechende Vereinbarungen.

Frist

  • Anträge auf Teilnahme am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm im Schuljahr 2016/2017 können ab 21.04. 2016 gestellt werden.
  • Anträge auf Zulassung als Schulobstlieferant können jederzeit gestellt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Das Schulobst wird von Schulobstlieferanten an drei Tagen pro Woche geliefert. Schule, Kita und deren Träger treffen mit dem Schulobstlieferanten eine Vereinbarung über Liefersortiment und Konditionen. Erst dann kann der Teilnahmeantrag vom Schulobstlieferanten gestellt werden. Der Schul­obst­lieferant muss im Vorfeld über eine Zulassung als Schulobstlieferant verfügen.

Die Schul­obstlieferanten erhalten 0,32 € für die Portion (NEU: mind. 100 g) konventionell erzeugtes Schul­obst und -gemüse. Für biologisch/ökologisch erzeugte Produkte gibt es 0,41 €. Die Bewilli­gung der Teilnahme erfolgt unter Berück­sichtigung der regionalen Aufteilung.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Entnehmen Sie diese dem Internet oder wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Kosten

Es werden keine Gebühren erhoben.