Gewässeraufsicht kontaktieren
Kommunale Kläranlagen und abwasserproduzierende Gewerbe- und Industriebetriebe werden durch die staatliche Gewässeraufsicht kontrolliert. Neben nicht angekündigten Abwasserproben durch das staatliche Labor werden regelmäßige Anlagenkontrollen durchgeführt.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Formulare
- Erlaubnisantrag nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wiedereinleitung von Grundwasser in ein Gewässer gemäß §§ 4-6 sowie § 11 Wassergesetz LSA beim Betrieb einer Wärmepumpe
- Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einbringen / Einleiten von Stoffen in ein Oberflächenwasser (§ 11 WG LSA)
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis - Entnahme von Grund- / Oberflächenwasser zur Bewässerung / Beregnung
- Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen von Grundwasser gemäß § 11 WG LSA
- Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen von Grundwasser gemäß § 11 WG LSA (geringe Entnahme)
- Anzeige zum Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (§§ 4,5,11 WG LSA) hier: Brunnenrückbau
- PUMPVERSUCH - Antrag zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Entnehmen von Grundwasser und Einleiten in ein Gewässer/Kanalisation gemäß § 11 WG LSA
- Anzeige für die Einleitung von mit Mineralöl belasteten Abwasser nach Indirekteinleiterverordnung
- Erlaubnisantrag nach dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA) für die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch Versickerung