Sterbefall anzeigen
Informieren Sie sich hier, was Sie bei einem Sterbefall eines Angehörigen beachten müssen.
Allgemeine Informationen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder Gefängnis, muss der Träger der Einrichtung den Tod anzeigen.
Hat sich der Sterbefall nicht in einer solchen Einrichtung ereignet, müssen angehörige Personen den Sterbefall anzeigen. Sollte die
verstorbene Person keine Angehörigen haben, müssen die Personen, die die verstorbene Person finden, den Sterbefall anzeigen, Sie können auch das Bestattungsunternehmen dazu beauftragen.
Das Standesamt stellt nach der Anzeige eine Sterbeurkunde aus.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Tod eines Menschen beim Standesamt anzeigen.
Zeigen Sie den Sterbefall spätestens 3 Werktage nach dem Tod der Person an. Melden Sie sich bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist.
Als Einrichtung (zum Beispiel Krankenhaus, Pflegeheim) müssen Sie den Sterbefall schriftlich anzeigen.
Wenn Sie als angehörige Person den Sterbefall anzeigen, müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen. Sie können auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses kann die Anzeige ebenfalls schriftlich vornehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der anzeigenden Person
- ärztliche Todesbescheinigung Blatt A und B (nicht vertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag
- Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung der verstorbenen Person (als Nachweis über den letzten Wohnsitz). In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung für Sie ausdfucken. Eine Meldebestätigung genügt nicht.
- falls die verstorbene Person nicht in den Personenstandsregistern des bearbeitenden Standesamts geführt wird:
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und, wenn nötig, Nachweis über die Auflösung
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand
Rechtsgrundlage
Gebühren (Kosten)
Keine.
Fristen
Sie müssen den Sterbefall spätestens 3 Werktage nach dem Tod anzeigen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde oder Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist.
Voraussetzungen
Keine.
Siehe auch
- Anzeige eines Sterbefalls