Inhalt

Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen


Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden. Der Grundstückseigentümer oder andere Personen können Information über mögliche altlastverdächtige Flächen einholen. Dazu kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster gestellt werden. Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, empfiehlt es sich zur Beschleunigung des Verfahrens vorab eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers einzuholen. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.

Ansprechpunkt

Die zuständige Bodenschutzbehörde (Landkreise oder kreisfreie Städte sowie in besonderen Fällen die Landesanstalt für Altlastenfreistellung [LAF])

Erforderliche Unterlagen

-    Antrag
-    Ggf. weitere Anlagen wie Lageplan und Einwilligung des Grundstückseigentümers
 

Kosten

  • Abgabe: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)