- Schwerbehindertenausweis
- Anerkennungsbescheid des Versorgungsamtes über die Schwerbehinderung (wird vom Integrationsamt bei Beschäftigten angefordert. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf dieses Dokument)
- Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
- Tätigkeitsbeschreibung
- ausführliche Begründung der Kündigungsabsicht
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