Der Religionsunterricht und der Ethikunterricht sind an den öffentlichen Schulen ordentliche Lehrfächer. Die Schülerinnen und Schüler nehmen - unabhängig von ihrer Angehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft - entweder am Religionsunterricht oder am Ethikunterricht teil. Der Ethikunterricht ist ein Pflichtfach, wenn die Schülerinnen und Schüler nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Zu Beginn des ersten und fünften Schuljahres entscheiden die Eltern für ihre Kinder über die Teilnahme am Ethikunterricht, evangelischen Religionsunterricht oder katholischen Religionsunterricht. Schülerinnen und Schüler können ab Eintritt Ihrer Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren selbst über Ihre Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Ab 12 Jahren dürfen Sie jedoch nicht gegen Ihren Willen in einem anderen Bekenntnis erzogen werden. Auch können Ihre Eltern /Personensorgeberechtigten sie nicht mehr gegen Ihren Willen abmelden .
Hinweis: Zum Schulhalbjahr ist ein Wechsel zwischen den 3 Fächern möglich.